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GENERAL DELIVERY AND PAYMENT CONDITIONS GREENTAIL B.V.

1 DEFINITIONEN

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

  • a. Angebot: jedes (online, über MijnGreentail oder über EDI) Angebot und/oder jeder Kostenvoranschlag (einschließlich Anhängen, Doku-mentation und Bildern usw.), das Greentail dem Käufer unterbreitet;

  • b. Anfrage: jede unverbindliche Anfrage des Käufers an Greentail nach einem (Online-)Angebot und/oder einem Kostenvoranschlag (ein-schließlich Anhängen, Dokumentation und Bildern usw.) von Green-tail an den Käufer;

  • c. Abrufauftrag: ein Auftrag zur Lieferung einer bestimmten Menge vereinbarter Produkte in einem bestimmten Zeitraum auf der Grund-lage zuvor vereinbarter Bedingungen;

  • d. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Greentail;

  • e. EDI: der elektronische Austausch von Daten zwischen Greentail und seinen Kunden (einschließlich des Käufers), wie z.B. der Empfang und die Übermittlung von Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lie-ferscheinen und Rechnungen (Electronic Data Interchange);

  • f. Greentail: die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz und Geschäftsstelle in (1432 JE) Aalsmeer, Rietwijkeroordweg 48;

  • g. Käufer: die (juristische) Person, die eine Vereinbarung mit Greentail abschließt oder die Absicht hat, eine Vereinbarung mit Greentail ab-zuschließen;

  • h. MijnGreentail: der Online-Webshop (verfügbar über die Website https://greentail.fpa-shop.com/), der nur für die Kunden von Green-tail nach Erhalt eines kundenspezifischen Logins und Passworts zu-gänglich ist;

  • i. Auftrag: die Bestellung des Käufers an Greentail zur Lieferung von Produkten;

  • j. Auftragsbestätigung: die Bestätigung des vom Käufer erteilten Auf-trags, die zum Abschluss einer Vereinbarung führt

  • k. Vereinbarung: jede zwischen Greentail und dem Käufer geschlosse-ne Vereinbarung, einschließlich der Rahmenvereinbarung und der zwischen den Parteien im Anschluss an Bestellungen geschlossenen Vereinbarungen;

  • l. Parteien: Greentail und Käufer gemeinsam;

  • m. Produkte: alle Waren und Gegenstände, die Gegenstand der Vereinba-rung sind und von, über oder durch die Vermittlung von Greentail ge-liefert werden;

  • n. Rahmenvereinbarung: die zwischen Greentail und dem Käufer abge-schlossene Rahmenvereinbarung, in der die Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus den vom Käufer nachträglich erteilten Aufträgen und den daraus resultierenden Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben, in allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt sind;

  • o. Rücknahme: die Rücknahme von Produkten durch Greentail im Zu-sammenhang mit einer Qualitätsabweichung oder einem festgestellten Mangel im Sinne von Artikel 11.5 der vorliegenden Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen;

  • p. Schriftlich: jede Mitteilung per Post, E-Mail, Fax, EDI oder jedes an-dere Kommunikationsmittel, das mit Blick auf den Stand der Technik und die allgemein anerkannte Praxis damit gleichgesetzt werden kann.

1.2 Definitionen im Singular schließen den Plural ein, ohne dass die Bedeutung verloren geht.

2 ALLGEMEINES


2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Anfragen, Bestellungen und Auftragsbestätigungen und sind ein wesentlicher Bestandteil aller Vereinbarungen zwischen dem Käufer auf der einen Seite und Greentail auf der anderen Seite.

2.2 Sofern die Parteien nicht (später) schriftlich etwas anderes vereinbaren, er-klärt sich der Käufer, mit dem eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde, mit der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf spätere Vereinbarungen, Aufträge und Auftragsbestätigungen einverstanden.

2.3 Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Abweichun-gen von bestimmten Teilen der Vereinbarung sind für den Käufer nur verbind-lich, wenn er diese Abweichungen oder Änderungen schriftlich bestätigt hat.

2.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig erachtet, für nichtig erklärt oder auf andere Weise von einem zuständigen Gericht für nicht bindend erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmun-gen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Parteien werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen, unwirksamen oder anderweitig unverbindlichen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.

2.5 Etwaige Einkaufs- oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Käu-fers finden keine Anwendung, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrück-lich und schriftlich etwas anderes. Jeder (frühere) Verweis des Käufers auf seine eigenen, anderen allgemeinen und/oder Einkaufsbedingungen wird von Greentail ausdrücklich zurückgewiesen und daher nicht akzeptiert.

2.6 Greentail behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gel-ten ab dem Zeitpunkt, an dem Greentail den Käufer von der Änderung in Kenntnis gesetzt hat, mit der Maßgabe, dass die Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen, die am Tag der Abgabe des Angebots in Kraft waren, weiterhin für bereits abgegebene Angebote gelten.

2.7 Wenn mehrere Personen, juristische Personen oder Unternehmen beim Käu-fer angegeben sind, sind sie gesamtschuldnerisch zur Erfüllung aller Verpflich-tungen aus den mit Greentail geschlossenen Vereinbarungen verpflichtet.

2.8 Wenn die Parteien untereinander Informationen über EDI austauschen, haben elektronische Nachrichten die gleiche Beweiskraft wie schriftliche Dokumente, es sei denn, diese Nachrichten wurden nicht in dem zwischen den Parteien vereinbarten Format und mit dem vereinbarten Sicherheitsniveau gesendet, gespeichert und registriert.

2.9 Die Titel über den Artikeln dienen nur zur Identifizierung und sind bei der Aus-legung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu berücksichtigen.

2.10 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischen, engli-schen, spanischen, französischen, italienischen und deutschen Übersetzungen verfasst. Im Falle unterschiedlicher Auslegungen dieser Texte ist der nieder-ländische Text verbindlich.

3 ANGEBOTE

3.1 Alle Angebote von Greentail sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.

3.2 Aus einem Angebot können keine Rechte abgeleitet werden, wenn die Pro-dukte, auf die sich das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr ver-fügbar sind. Nach Annahme des Angebots von Greentail durch den Käufer ist Greentail berechtigt, das Angebot unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von zwei (2) Werktagen, nachdem es von der Annahme durch den Käufer Kenntnis erlangt hat, zu widerrufen.

3.3 Greentail ist nicht an ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise erkennen kann, dass das Angebot oder die Auftragsbestätigung oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält.

3.4 Obwohl Greentail bei der Formulierung seines Angebots, einschließlich der im Angebot, auf MijnGreentail, in Katalogen, Rundschreiben oder über EDI ent-haltenen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abbildun-gen, Zeichnungen, Fotografien, Größenangaben, Spezifikationen und weitere Beschreibungen von Greentail auf oder anderweitig über angebotene Produk-te, die gebührende Sorgfalt walten lässt, sind diese Informationen nicht ver-bindlich und dienen lediglich dazu, einen allgemeinen Eindruck von den von Greentail verkauften Produkten zu vermitteln, es sei denn, Greentail hat aus-drücklich schriftlich etwas anderes erklärt. Greentail ist in keinem Fall ver-pflichtet, eine (Nach-)Lieferung vorzunehmen.

3.5 Der Käufer bürgt für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm oder in seinem Namen an Greentail übermittelten Informationen, auf die Greentail sein Angebot und die endgültige Auftragsbestätigung stützt.

3.6 Enthält das Angebot eine zusammengesetzte Preisangabe, ist Greentail nicht verpflichtet, einen Teil des Angebots zu einem entsprechenden Teil des an-gegebenen Preises durchzuführen. Ein Angebot gilt nicht automatisch für zu-künftige Bestellungen und/oder Nachbestellungen.

3.7 Wenn der Käufer eine Anfrage an Greentail sendet und Greentail dem Käufer als Antwort auf diese Anfrage ein Angebot macht, erklärt sich der Käufer mit der Anwendbarkeit und dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieses Angebot einverstanden. Die Annahme eines Angebots durch den Käufer bedeutet, dass der Käufer mit der Anwendbarkeit und dem Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist.

4 VEREINBARUNG

4.1 Eine Vereinbarung kommt erst dann zustande und ist erst dann verbindlich, wenn Greentail sie schriftlich durch Übersendung der Auftragsbestätigung be-stätigt hat oder wenn Greentail die Vereinbarung tatsächlich ausgeführt hat. Mündliche Zusagen von und Vereinbarungen mit Agenten, Vertretern oder an-deren Vermittlern oder Untergebenen sind für Greentail nur verbindlich, wenn sie von Greentail ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

4.2 Wenn Bestätigungen, einschließlich Bestätigungen in Bezug auf das Zustande-kommen der Vereinbarung, zwischen den Parteien auf elektronischem Wege (z. B. über EDI) ausgetauscht werden, werden die Parteien die Zulässigkeit elektronischer Nachrichten als Beweismittel im Falle gegenseitiger Streitigkei-ten nicht bestreiten (wie auch andere Mitteilungen in diesem Zusammen-hang).

4.3 Wenn der Käufer einen Auftrag an Greentail über EDI oder MijnGreentail durch Mitarbeiter des Käufers oder Mitarbeiter eines vom Käufer beauftrag-ten Unternehmens/Vertragskäufers/Dritten erteilt, kann und wird Greentail – mit Ausnahme des im folgenden Satz genannten Vorbehalts – davon ausge-hen, dass dieser Auftrag vom Käufer genehmigt wurde, und die Vereinbarung wird nach Bestätigung/Ausführung des Auftrags durch Greentail geschlossen. Wenn Greentail feststellt oder vernünftigerweise hätte feststellen können, dass der Auftrag oder ein Teil des Auftrags in einem bestimmten Umfang von den üblichen Aufträgen abweicht, wird Greentail den gesetzlichen Vertreter des Käufers kontaktieren und die Vereinbarung erst dann ausführen, wenn es die schriftliche Zustimmung des Käufers erhalten hat.

4.4 Wird dem Auftrag des Käufers eine Bemerkung hinzugefügt oder werden in der Annahme Vorbehalte oder Änderungen in Bezug auf das Angebot ge-macht, kommt die Vereinbarung erst dann zustande, wenn Greentail dem Käufer schriftlich bestätigt hat, dass es mit dem, was in der Bemerkung des Käufers gefordert wurde, oder mit den Vorbehalten oder Abweichungen ein-verstanden ist.

4.5 Mündliche Zusagen von und Vereinbarungen mit Untergebenen und/oder Ko-operationspartnern von Greentail sind für Greentail erst dann verbindlich, wenn die Zusagen/Vereinbarungen von Greentail schriftlich bestätigt worden sind.

4.6 Sollte sich während der Durchführung der Vereinbarung herausstellen, dass ihre ordnungsgemäße Durchführung Änderungen oder Ergänzungen erfordert, werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Abspra-che ändern. Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt der Vereinbarung, un-abhängig davon, ob auf Wunsch oder Hinweis des Käufers oder nicht, geän-dert wird, kann dies Folgen für das haben, was ursprünglich vereinbart wur-de. Infolgedessen kann der ursprünglich vereinbarte Betrag auch erhöht oder verringert werden. Greentail wird dies, soweit möglich, im Voraus in den Preisangaben berücksichtigen. Der Käufer akzeptiert die Möglichkeit, die Ver-einbarung zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Änderung des Preises und aller anderen Bedingungen. Greentail ist berechtigt, Ände-rungskosten zu berechnen, wenn der Käufer die Vereinbarung nach deren Abschluss ändern möchte.

4.7 Wenn die Vereinbarung geändert wird, einschließlich eines Zusatzes, ist Gre-entail berechtigt, dies erst umzusetzen, nachdem die verantwortliche Person beim Käufer ihre Zustimmung gegeben hat und der Käufer dem für die Aus-führung angegebenen Preis und allen anderen Bedingungen zugestimmt hat. Die Nichtumsetzung oder nicht sofortige Umsetzung der geänderten Verein-barung stellt keinen Mangel seitens Greentail dar und ist kein Grund für den Käufer, die Vereinbarung zu kündigen, zu widerrufen oder anderweitig zu be-enden.

4.8 Ohne in Verzug zu geraten, kann Greentail einen Antrag auf Änderung der Vereinbarung ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Auswir-kungen auf die von Greentail zu liefernden Produkte haben könnte. Greentail haftet nicht für die direkten und/oder indirekten Folgen und/oder Schäden, die sich aus einer Weigerung im oben genannten Sinne ergeben.

4.9 Alle Vereinbarungen werden unter der aufschiebenden Bedingung der ausrei-chenden Verfügbarkeit der Produkte, die Teil der Vereinbarung sind, ge-schlossen.

5 PREISE

5.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro (es sei denn, es wurde schrift-lich etwas anderes vereinbart oder auf der Rechnung ist eine andere Währung angegeben) und ausschließlich Mehrwertsteuer, Kosten für Qualitätskontrolle und/oder phytosanitäre Untersuchungen, Kosten für Be- und Entladung, Ver-packung, Transport, Versicherung und/oder andere Abgaben, sonstige Steu-ern, (Einfuhr-)Zölle und/oder Gebühren, die für die Lieferung oder Leistung erhoben oder eingeführt werden.

5.2 Alle kostensteigernden Faktoren, die in erster Instanz von Greentail bezahlt werden und/oder die Greentail dem Käufer aufgrund einer gesetzlichen Rege-lung in Rechnung stellen muss, werden dem Käufer von Greentail in Rechnung gestellt. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

5.3 Alle negativen Folgen von Kursverlusten oder anderen Kosten, die sich aus der Vereinbarung ergeben, gehen zu Lasten des Käufers.

5.4 Bei Produkten auf Abruf wird zwischen den Parteien im Voraus eine bestimm-te Menge vereinbart, die in einem vereinbarten Zeitraum zu einem vereinbar-ten Preis abgenommen wird. Im Falle von Änderungen der Erzeugerpreise, Änderungen aufgrund von Umständen wie Witterungsbedingungen, die sich auf die (Lieferung der) Produkte auswirken, und/oder anderen unvorhergese-henen Umständen/höherer Gewalt gemäß Artikel 12 dieser Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen, wird eine rechtzeitige Ankündigung erfolgen, soweit dies möglich ist. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, wird im Falle möglicher Wechselkursänderungen (in Bezug auf andere Wäh-rungen als den Euro) ein Preis zum jeweils geltenden Wechselkurs vereinbart, nach dem die Wechselkursänderung (Aufwertung/Abwertung) bei der Liefe-rung weitergegeben wird.

5.5 Eine (vorläufige) Kalkulation, ein Budget oder ein verfügbares Budget, das Greentail vom Käufer mitgeteilt wird, gilt niemals als ein zwischen den Partei-en vereinbarter (Fest-)Preis für die von Greentail zu erbringenden Dienstleis-tungen. Nur wenn dies schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, ist Greentail verpflichtet, den Käufer im Falle einer drohenden Überschreitung ei-ner von Greentail erstellten Vorkalkulation oder eines Budgets zu informieren.

5.6 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, gelten Rabatte als einmalig gewährt und sind für Greentail in Bezug auf spätere Vereinbarungen nicht bindend.

6 LIEFERUNG UND LIEFERFRIST

6.1 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, werden die Produkte von Greentail an den Käufer ab Werk innerhalb der Niederlande geliefert. (EXW Incoterms© 2010) und international Free Carrier geliefert (FCA Incoterms© 2010). Die Parteien vereinbaren in der Ver-einbarung, welcher Ort (z.B. welche Niederlassung von Greentail oder eines seiner (verbundenen) Unternehmen), welches Vertriebszentrum oder welcher von Greentail beauftragte Züchter) als Ort der Lieferung gelten soll. Greentail bestimmt die Art der Lieferung. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Lieferort der Standort von Bonsai, Betula 31, NL-1424 LH De Kwakel.

6.2 Eine kostenlose Lieferung oder eine andere Art der Lieferung (auf der Grund-lage eines anderen Incoterms) findet nur statt, wenn und soweit dies von Greentail ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder in der Rahmenverein-barung angegeben wurde. Wenn Greentail die Lieferung an den Käufer vor-nimmt, sorgt der Käufer, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, dafür, dass mindestens eine Person im Namen des Käufers jederzeit für die Liefe-rung zur Verfügung steht.

6.3 Die angegebenen Lieferzeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen von Greentail eingehalten. Die von Greentail angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte, sind niemals als Fristen zu betrachten und geben dem Käufer kein Recht auf Auflösung oder Schadenersatz bei Überschreitung, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

6.4 Im Falle einer Lieferverzögerung wird die Lieferfrist um einen Zeitraum ver-längert, der unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. Sollte Greentail nicht in der Lage sein, seine Verpflichtung (teilweise) zu erfüllen, wird es den Käufer so schnell wie möglich informieren. Wenn die gesamte bestellte Menge nicht geliefert werden kann, ist Greentail berechtigt, eine Teillieferung vorzunehmen oder die Erfüllung der Vereinbarung auszusetzen und/oder andere gleichwertige oder ähnliche Produkte in Absprache mit dem Käufer zu liefern. Die unten beschriebenen Zahlungsbedingungen gelten auch für jede Teillieferung.

6.5 Sofern keine andere Art der Lieferung als ab Werk vereinbart wurde, gilt als Zeitpunkt der Lieferung der Zeitpunkt, an dem die Produkte den vereinbarten Ort verlassen (oder zumindest der Zeitpunkt, an dem die Produkte am Ort verladen werden), oder, wenn der Versand aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Greentail liegen, (teilweise) unmöglich ist, der Zeitpunkt, an dem die Produkte versandbereit sind.

6.6 Der Käufer ist für die korrekte und vollständige Einhaltung aller Zoll- und sonstigen Anforderungen für die Aus- und Einfuhr in Bezug auf die von Green-tail an den Käufer zu liefernden und gelieferten Produkte verantwortlich. Auf schriftliche Anfrage und nach beiderseitiger angemessener Rücksprache kann die erforderliche Dokumentation möglicherweise auch von Greentail bereitge-stellt werden. Alle zusätzlichen Kosten hierfür werden auf der Rechnung oder in einer separaten Rechnung ausgewiesen.

6.7 Der in diesem Rahmen erstellte Frachtbrief kann auch in Form elektronischer Mitteilungen gemäß dem zwischen den Parteien vereinbarten Format und Si-cherheitsniveau sowie gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Art der Übermittlung, Speicherung und Aufzeichnung erstellt werden.

6.8 Wenn der Käufer die bestellten Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort abgenommen hat, befindet er sich in Verzug und das Risiko eines etwaigen Qualitätsverlusts geht zu Lasten des Käufers. Die bestellten Produkte werden auf seine Kosten und auf sein Risiko gelagert. Wenn jedoch nach Ablauf einer begrenzten Lagerzeit, die in Anbetracht der Art des Produkts als angemessen angesehen werden kann, kein Kauf durch den Käufer erfolgt ist und das Risiko eines Qualitätsverlusts und/oder Verfalls der Produkte nach Ansicht von Greentail Maßnahmen erfordert, um den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen, ist Greentail berechtigt, die be-treffenden Produkte an Dritte zu verkaufen.

6.9 Allen Lieferungen von Greentail wird eine CMR als Liefernachweis beigefügt. Die Rechnungsnummer entspricht der Nummer auf der CMR. Die CMR gibt die Anzahl der gelieferten Einheiten zur Überprüfung durch den Käufer an. Nach gültiger Unterzeichnung durch den Käufer muss Greentail unverzüglich die neueste Version der CMR als Nachweis der Lieferung erhalten.

6.10 Die Nichteinhaltung durch den Käufer entbindet ihn nicht von der Verpflich-tung, den vollen Kaufpreis zu zahlen.

6.11 Greentail haftet nicht für Schäden, die durch Nichtlieferung entstehen.

6.12 Sofern eine Lieferung auf Abruf vereinbart wurde, kann Greentail im Falle einer Nichtlieferung oder verspäteten Lieferung dem Käufer nach eigenem Ermessen eine Rechnung stellen und die Produkte einlagern (sofern möglich). Greentail ist dadurch berechtigt, dem Käufer einen Betrag für den gesamten entstandenen Verlust (und damit alle Kosten, einschließlich ggf. Lagerkosten, die Greentail in diesem Zusammenhang für den Käufer aufwenden musste) in Bezug auf die Produkte, die bereits hätten abgerufen werden müssen, in Rechnung zu stellen.

7 VERPACKUNG

7.1 Die Verpackung erfolgt auf die im Blumen- und Pflanzengroßhandel übliche Art und Weise und wird von Greentail als guter Verkäufer bestimmt, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

7.2 Einwegverpackungen können kostenpflichtig sein und werden nicht zurückge-nommen. Dies ist auf jeden Fall nicht möglich, wenn die Einwegverpackung im Verkaufspreis enthalten ist.

7.3 Wenn auf Wunsch des Käufers zusätzliche (Verpackungs-)Arbeiten von Gre-entail erforderlich sind, stellt Greentail diese dem Käufer zusätzlich in Rech-nung.

7.4 Werden die Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen (Kartons) und/oder auf dauerhaftem Transportmaterial (Stapelwagen, Containern, Pa-letten usw.) geliefert, so hat der Käufer identisches Verpackungsmaterial mit derselben Registrierung (wie Chip oder Etikett) innerhalb einer Woche nach Lieferung an Greentail zurückzusenden, auch wenn dafür eine Nutzungsge-bühr berechnet wurde, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wur-de.

7.5 Der Käufer ist für die rechtzeitige Rückgabe aller ihm zur Verfügung gestellten Materialien auf eigene Kosten verantwortlich.

7.6 Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig oder, im Hinblick auf nachhaltige Ver-packungen und/oder Transportmaterialien, die dem Käufer für einen längeren Zeitraum leihweise überlassen wurden, nicht innerhalb einer von Greentail ge-setzten angemessenen Frist, behält sich Greentail das Recht vor, a) die Kos-ten hierfür dem Käufer in Rechnung zu stellen und b) jeden weiteren Scha-den, der Greentail in diesem Zusammenhang entsteht, z. B. zusätzliche Miet-kosten, vom Käufer zurückzufordern.

7.7 Falls Greentail zunächst die Kosten für den Rücktransport übernimmt, werden diese dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn eine Pfandgebühr erhoben wird, wird diese verrechnet, nachdem das betreffende Material in gutem Zustand zurückgege-ben worden ist.

7.8 Im Falle der Beschädigung oder des Verlustes von wiederverwendbarem und/oder nachhaltigem Verpackungsmaterial ist der Käufer verpflichtet, Gre-entail die Reparatur- oder Ersatzkosten sowie alle weiteren Schäden, die Gre-entail in diesem Zusammenhang entstehen, z. B. zusätzliche Mietkosten, zu erstatten.

7.9 Im Falle eines Streits zwischen Greentail und dem Käufer über ausstehende Mengen an Transportmaterial ist die Verwaltung von Greentail maßgebend.

8 ZAHLUNG

8.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung des Käufers an Greentail innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Skonto, Ausgleich oder (Schulden-)Verrechnung zu erfolgen. Dieses Zahlungsziel ist als Fristsetzung zu betrach-ten.

8.2 Alle Zahlungen sind auf ein von Greentail benanntes Konto zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Greentail ist jederzeit berechtigt, eine Sicherheit für die Zahlung des fälligen Betrags zu verlangen.

8.3 Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, sendet Green-tail dem Käufer seine Rechnung in digitaler Form zu. Wenn die Parteien ver-einbart haben, über EDI zu kommunizieren, wird die Rechnung nur per EDI an den Käufer gesendet.

8.4 Wenn der Käufer in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden an-sässig ist, muss er Greentail schriftlich seine korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen. Darüber hinaus wird der Käufer Greentail auf erstes Anfordern alle Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die Greentail benötigt, um nachzuweisen, dass die Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden abgeliefert wurden. Der Käufer stellt Greentail von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Nichteinhaltung oder un-vollständigen Einhaltung dieser Bestimmungen sowie von allen nachteiligen Folgen ergeben.

8.5 Der Käufer ist für die vollständige Bezahlung aller Rechnungen, einschließlich der Rechnungen für Pfand, Verpackungskosten und/oder anderer Beträge, die der Käufer Greentail im Rahmen der Vereinbarung schuldet, in Euro verant-wortlich. Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers.

8.6 Wenn Greentail eine Vorauszahlung verlangt, kann der Käufer kein Recht be-züglich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor die vereinbarte Vorauszahlung geleistet wurde.

8.7 Im Falle eines Streits zwischen Greentail und dem Käufer über ausstehende Zahlungen ist die Verwaltung von Greentail maßgebend. Ein vom Käufer an Greentail übergebener Zahlungsnachweis ist kein ausreichender Nachweis für den Eingang der vom Käufer an Greentail zu zahlenden Beträge bei Greentail.

8.8 Wenn der Käufer nicht innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Zah-lungsfrist gezahlt hat, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug, und Gre-entail ist berechtigt, dem Käufer ohne weitere Aufforderung oder Inver-zugsetzung ab dem Fälligkeitsdatum 1 % (in Worten: „ein Prozent“ Zinsen auf monatlicher Basis zu berechnen, oder, sollte dieser Betrag höher sein, gesetzliche (handelsübliche) Zinsen auf den ausstehenden Betrag bis zum Da-tum der vollständigen Zahlung, unbeschadet der anderen Rechte, die Green-tail zustehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht von Green-tail, im Falle des Verzugs des Käufers einen Kursverlust zu berechnen.
8.9 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, die Greentail infol-ge der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers (einschließlich der Zah-lungsverpflichtungen) entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Die außerge-richtlichen Kosten werden auf 15 % (fünfzehn Prozent) des einzuklagenden Betrags festgelegt, mit einem Mindestbetrag von 1.000,00 € (in Worten: ein-tausend Euro). Diese außergerichtlichen Kosten sind sofort fällig und zahlbar.

8.10 Die vom Käufer geleisteten Zahlungen dienen immer zur Begleichung aller geschuldeten gesetzlichen Zinsen und Kosten sowie der am längsten ausste-henden Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

8.11 Greentail behält sich das Recht vor, Aufträge nicht auszuführen oder alle wei-teren Leistungen für den Käufer auszusetzen, wenn der Käufer eine frühere Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt hat, der Käu-fer seinen Verpflichtungen gegenüber Greentail in anderer Weise nicht nach-gekommen ist oder wenn nach Ansicht von Greentail eine Nichterfüllung droht. Greentail schuldet dem Käufer keine Entschädigung für die Folgen, die diese Aussetzung für den Käufer haben könnte.

8.12 Der Käufer ist ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Greentail nicht berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises auszusetzen oder ir-gendeinen Betrag vom Kaufpreis abzuziehen.

9 REKLAMATIONEN

9.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte sofort nach Erhalt zu prüfen oder prüfen zu lassen, soweit dies vernünftigerweise von ihm verlangt werden kann.

9.2 Reklamationen in Bezug auf die Höhe oder die Art und Weise, in der die Rechnungen von Greentail erstellt werden (die sich nicht auf Reklamationen in Bezug auf Produkte gemäß den Absätzen 3 und 4 dieses Artikels beziehen), werden Greentail vom Käufer innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitgeteilt, wobei die Art und die Gründe für die Reklama-tionen anzugeben sind.

9.3 Reklamationen in Bezug auf Produktmängel, die bei einer Inspektion festge-stellt werden oder die vernünftigerweise hätten festgestellt werden können (einschließlich, aber nicht beschränkt auf sichtbare Mängel in Bezug auf die Menge, einschließlich Anzahl, Größe oder Gewicht, oder die Qualität), müssen vom Käufer unverzüglich nach der Entdeckung oder in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Produkte schriftlich an Greentail übermittelt werden, wobei die genaue Art und die Gründe für die Reklamationen anzuge-ben sind. Sichtbare Mängel sollten auch sofort bei der Lieferung auf den Transportpapieren vermerkt werden.

9.4 Reklamationen in Bezug auf Produktmängel, die bei der Inspektion nicht festgestellt werden konnten, müssen Greentail vom Käufer sofort nach der Feststellung mitgeteilt werden und müssen vom Käufer innerhalb einer ange-messenen Frist, nachdem der Käufer diese Mängel vernünftigerweise hätte feststellen können, unter Angabe der Art und der Gründe der Reklamationen mitgeteilt werden.

9.5 Die Reklamationen müssen mindestens Folgendes enthalten:
a. Eine detaillierte und genaue Beschreibung des Mangels, die durch Be-weise wie Fotos oder ein Sachverständigengutachten belegt wird;
b. Angabe aller weiteren Tatsachen, aus denen geschlossen werden kann, dass die gelieferten und vom Käufer zurückgewiesenen Produkte iden-tisch sind.

9.6 Greentail muss immer die Möglichkeit gegeben werden, die Richtigkeit der betreffenden Reklamationen vor Ort zu untersuchen oder untersuchen zu las-sen und/oder die gelieferten Waren zurückzunehmen, es sei denn, Greentail hat angegeben, dass es keine Untersuchung vor Ort durchführen möchte. Gegebenenfalls sind die Produkte in der Originalverpackung aufzubewahren. Im Falle der Feststellung eines in diesem Artikel unter Absatz 3 und 4 ge-nannten Mangels ist der Käufer verpflichtet, als umsichtiger Schuldner für den Erhalt der Produkte zu sorgen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Der Käufer wird die Anweisungen von Greentail strikt befolgen und Greentail bei der Untersu-chung des festgestellten Mangels und der damit zusammenhängenden Um-stände, wie z. B. der Behandlung und Verwendung der Produkte, jede Unter-stützung gewähren. Im Falle von Reklamationen bezüglich der Qualität der gelieferten Produkte sollten diese zur Überprüfung durch Greentail vor Ort verbleiben und nicht ohne schriftliche Genehmigung von Greentail an Green-tail gesendet werden.

9.7 Reklamationen, die nur einen Teil der gelieferten Produkte betreffen, stellen keinen Grund für die Ablehnung der gesamten Lieferung dar.

9.8 Nach Ablauf der in diesem Artikel genannten Fristen wird davon ausgegan-gen, dass der Käufer die gelieferten Waren bzw. die Rechnung genehmigt hat. In diesem Fall werden die Reklamationen von Greentail nicht mehr bear-beitet.

9.9 Wenn Greentail der Meinung ist, dass eine Reklamation begründet ist, hat Gre-entail das Recht, entweder eine einvernehmlich vereinbarte Ausgleichszahlung zu leisten oder eine neue Lieferung unter Aufrechterhaltung der bestehenden Vereinbarung vorzunehmen, wobei in diesem Fall (gegebenenfalls und nur auf erstes Verlangen von Greentail) die falsch gelieferten Waren an Greentail zu-rückgesandt werden.

9.10 Wenn eine vom Käufer eingereichte Reklamation unbegründet ist, muss der Käufer Greentail die im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Kosten erstatten.

10 BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG

10.1 Greentail kann, zusätzlich zu seinen anderen Rechten aus der Vereinbarung (einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Rahmenverein-barung) und dem Gesetz, die Vereinbarung insgesamt oder für den noch nicht erfüllten Teil jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne weitere Inverzugset-zung und gerichtliche Intervention und ohne jegliche Schadensersatzverpflich-tung seitens Greentail gegenüber dem Käufer kündigen/beenden, wenn Fol-gendes eintritt:
a. Der Käufer kommt einer oder mehreren seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung oder anderen Vereinbarungen mit Greentail nicht nach;
b. Der Käufer wird für insolvent erklärt;
c. Der Käufer beantragt einen Zahlungsaufschub oder bietet seinen Gläu-bigern einen Zahlungsvergleich an;
d. Für den Käufer (falls zutreffend) wird im Rahmen des WSNP eine Um-schuldung ausgesprochen;
e. Der Käufer liquidiert seine Geschäfte;
f. Das Vermögen des Käufers wird wegen erheblicher Schulden gepfändet oder der Käufer ist nicht in der Lage, seine fälligen Schulden zu beglei-chen oder lässt seine fälligen Schulden unbezahlt.

10.2 Beträge, die vor der Beendigung der Vereinbarung (in welcher Form auch immer) in Bezug auf bereits gemäß der Vereinbarung gelieferte Produkte in Rechnung gestellt wurden, werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig und zahlbar.

11 EIGENTUMSVORBEHALT

11.1 Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Greentail, bis der Käufer alle Forderungen vollständig erfüllt hat, die Greentail gegenüber dem Käufer in Bezug auf die von ihm gelieferten Produkte hat oder haben wird, einschließ-lich der Forderungen im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Verpflich-tungen des Käufers.

11.2 Solange das Eigentum an allen von Greentail gelieferten Produkten nicht übertragen wurde, darf der Käufer die gelieferten Produkte nicht verpfänden oder anderweitig als Sicherheit verwenden. Für den Fall, dass Dritte diese Produkte pfänden oder auf andere Weise beschlagnahmen wollen, muss der Käufer Greentail unverzüglich darüber informieren.

11.3 Bei der Ausübung der Rechte von Greentail aus dem Eigentumsvorbehalt wird der Käufer auf erstes Anfordern und auf eigene Kosten stets umfassend mit-wirken. Der Käufer haftet für alle Kosten, die Greentail im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt und den damit verbundenen Handlungen ent-stehen, sowie für alle direkten und indirekten Schäden, die Greentail entste-hen.

11.4 Für Produkte, die für den Export bestimmt sind, gelten die Folgen des Eigen-tumsvorbehalts nach dem Eigentumsrecht ab dem Zeitpunkt der Ankunft der Produkte im Bestimmungsland. Dann gelten, sofern dies nach dem betref-fenden Gesetz möglich ist, die Bestimmungen der Artikel 1 bis 3:
a. Im Falle eines zurechenbaren Versäumnisses seitens des Käufers hat Greentail das Recht, die gelieferten Produkte sowie die dazugehörigen Verpackungs- und Transportmaterialien sofort in Besitz zu nehmen und darüber nach eigenem Ermessen zu verfügen. Wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, bedeutet dies die Auflösung (eines Teils) der betref-fenden Vereinbarung.
b. Der Käufer ist berechtigt, die Produkte im Rahmen seines normalen Ge-schäftsbetriebs zu verkaufen. Er tritt schon jetzt alle Ansprüche ab, die er durch den Verkauf an einen Dritten erlangt. Greentail nimmt diese Abtretung an und behält sich das Recht vor, die Forderung selbst ein-zuziehen, sobald der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ord-nungsgemäß nachkommt und, soweit erforderlich, in Verzug ist.
c. Der Käufer hat das Recht, die Produkte im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu verarbeiten, auch zusammen mit Produkten, die nicht von Greentail stammen. In der Beziehung, in der die Produkte von Greentail Teil der geschaffenen Ware sind, erwirbt Greentail das (Mit-)Eigentum an der neuen Ware, das der Käufer Greentail jetzt für später überträgt und das Greentail annimmt.
d. Wenn das Gesetz vorschreibt, dass Greentail auf Verlangen einen Teil der vereinbarten Sicherheiten herausgeben muss, wenn dieser den Wert der ausstehenden Forderungen um einen bestimmten Prozentsatz übersteigt, wird Greentail dem nachkommen, sobald der Käufer eine solche Forderung stellt und dies aus seiner Buchhaltung von Greentail ersichtlich ist.

12 HAFTUNG

12.1 Greentail haftet nicht für Schäden, die der Käufer erleidet, es sei denn, der Käufer weist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Greentail nach.

12.2 Mängel in Bezug auf die im Importland geltenden phytosanitären und/oder anderen Anforderungen geben dem Käufer kein Recht auf Entschädigung oder Auflösung der Vereinbarung, es sei denn, der Käufer hat Greentail vor dem Abschluss der Vereinbarung schriftlich über diese Anforderungen informiert.

12.3 Greentail ist in keinem Fall für indirekte Schäden haftbar. Unter indirektem Schaden ist in jedem Fall zu verstehen: Geschäftsverlust, Verlust durch Ver-zögerung, entgangener Gewinn, Stagnationsverlust, entgangene Einsparun-gen, Verlust des Firmenwerts, Schaden durch Nichterreichen von Marketing-zielen, Schaden im Zusammenhang mit der Nutzung, dem Verlust, der Ver-stümmelung oder der Zerstörung von Daten, Verlust von Aufträgen und/oder PR-Schäden oder andere Folgeschäden, die der Käufer erleidet.

12.4 Sollte Greentail dennoch zum Schadensersatz verpflichtet sein, so ist die Haf-tung von Greentail ausdrücklich auf den Rechnungsbetrag ohne Mehrwert-steuer für den Teil der Lieferung beschränkt, auf den sich der Schaden be-zieht. Die Haftung ist jederzeit auf den Betrag beschränkt, der von der Haft-pflichtversicherung von Greentail ausgezahlt wird, abzüglich der Selbstbeteili-gung dieser Versicherung.

12.5 Sollte sich herausstellen, dass ein geliefertes Produkt trotz aller Sorgfalt und ordnungsgemäßer Verwendung einen so schwerwiegenden Mangel aufweist, dass dieser Mangel die Sicherheit von Personen gefährdet, wird Greentail nach einer solchen Feststellung unverzüglich eine Rücknahme veranlassen. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels gehen die Kosten, die sich unmittelbar aus einer Rücknahme ergeben, zu Lasten von Greentail.

12.6 Sofern von Greentail nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die geliefer-ten Produkte ausschließlich für dekorative Zwecke bestimmt und nicht für den Verzehr geeignet. Bei unsachgemäßem Gebrauch, Verzehr, Kontakt und/oder Überempfindlichkeit können die Produkte zu schädlichen Folgen für Mensch und/oder Tier führen. Einige Produkte können auch Schäden an Materialien verursachen, die mit dem Tropfwasser in Berührung kommen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Warnung an seine Kunden weiterzugeben, und stellt Green-tail von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Endverbraucher, in Bezug auf diese Folgen frei.

12.7 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur insoweit, als die Haftung von Greentail nach dem Gesetz oder der Vereinbarung, einschließlich der Bestim-mungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht weiter eingeschränkt ist, als sich aus der bloßen Anwendung dieses Artikels ergeben würde. Unbe-schadet der Bestimmungen von Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erlischt der Anspruch auf Entschädigung spätestens ein (1) Jahr nach dem Ereignis, aus dem der Schaden direkt oder indirekt resultiert und für das Greentail haftet.

13 HÖHERE GEWALT

13.1 Wenn Greentail aufgrund höherer Gewalt einer seiner Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Greentail dem Käufer gegenüber in keinem Fall schadenser-satzpflichtig. Greentail ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne ge-richtliche Intervention entweder die Durchführung der Vereinbarung für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen, höchstens jedoch für sechs Monate, oder die Vereinbarung ganz oder teilweise zu kündigen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein.

13.2 Als höhere Gewalt gelten auf Seiten von Greentail alle Handlungen, auf die Greentail keinen Einfluss hat, sowie sonstige Ereignisse, die sich seiner Kon-trolle entziehen, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinba-rung vorhersehbar waren, und durch die die Durchführung der Vereinbarung vorübergehend oder dauerhaft behindert wird. Dazu gehören in jedem Fall Verzug von Lieferanten von Greentail, Krankheit, Krieg oder Bürgerkrieg, Kriegsgefahr, Terrorismus (sowohl Anschläge als auch die von den Behörden für die Bedrohung durch Terrorismus festgelegte maximale Sicherheitsstufe), Unruhen, Streiks, Personalmangel, Aussperrungen, Transportprobleme, Feu-er, Witterungsbedingungen, Epidemien, Pandemien, unfreiwilliger Verlust des Besitzes, verspätete Lieferung von Materialien und Produkten durch den Lie-feranten von Greentail, restriktive staatliche Maßnahmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sanktionen und Antikorruptionsmaßnahmen), Sabotage (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sabotage durch andere als Mitarbei-ter von Greentail und/oder durch von Greentail beauftragte Dritte) und allge-mein unvorhergesehene Umstände innerhalb des Unternehmens oder am Standort von Greentail, sowohl im Inland als auch im Ausland. Das Vorste-hende gilt auch, wenn die vorgenannten Umstände in Bezug auf oder im/am Unternehmen des Lieferanten, von dem Greentail seine Produkte bezieht o-der üblicherweise bezieht, und/oder des von Greentail beauftragten oder üb-licherweise beauftragten Spediteurs auftreten. Höhere Gewalt schließt aus-drücklich die Situation ein, dass die Hausbank von Greentail Vorschriften an-wendet oder anwenden wird, die zur Folge haben können, dass im Falle der Fortsetzung der Vereinbarung zwischen Greentail und dem Käufer die Bezie-hung von Greentail zu dieser Bank beendet wird oder zu beenden droht, dies liegt im Ermessen von Greentail.

14 ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG

14.1 Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien, auf die diese Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, sowie alle von Gre-entail abgeschlossenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich dem nieder-ländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausdrücklich ausgeschlossen.

14.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit bei Greentail eingegangenen Anfra-gen und/oder Bestellungen, gesendeten Angeboten und/oder Auftragsbestä-tigungen, Lieferungen, getroffenen Vereinbarungen, geschlossenen Vereinba-rungen oder weiteren Vereinbarungen, auf die diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, werden vom zuständigen Gericht in Amsterdam entschieden, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.

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